Führerscheinklassen
Hier finden Sie eine Übersicht zu den verschiedenen Führerscheinklassen, sowie einige Voraussetzungen für den Erwerb und evtl. Leistungsbeschränkungen.
Klasse AM
Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen(Fahrräder mit Hilfsmotor).
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.
Mindestalter: 15 Jahre
Eingeschlossene Klassen: keine
Klasse A1
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klasse: AM
Klasse A2
Übergangsrecht: Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt).
Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A1 und AM
Klasse A
Mindestalter: 24 Jahre (für Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Mindestalter: 21 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM
Klasse B/ BF17
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)
Eingeschlossene Klassen: AM und L
Klasse B96
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
Eingeschlossene Klassen: keine
Klasse B196
Berechtigung:
- Krafträder der Klasse A1 bis zu 125 ccm Hubraum und maximal 11 KW Leistung (15 PS)
- es handelt sich um eine Ausweitung der Klasse B und nicht um eine Erteilung der Klasse A1. Somit ist ein Stufenaufstieg zur Klasse A 2 nicht möglich. Für größere Maschinen muss ein entsprechender Führerscheinerwerb erfolgen
Voraussetzung:
- Mindestalter 25 Jahre
- Seit mindestens 5 Jahren Führerscheininhaber Klasse B
- Teilnahme an 9 Unterrichtseinheiten von je 90 Minuten – 4 x Theorie und 5 x Praxis
- Bescheinigung über erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung innerhalb eines Jahres bei der zuständigen Behörde einreichen (Passfoto beifügen) und den neuen Führerschein mit Schlüsselzahl 196 beantragen
Klasse BE
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Eingeschlossene Klassen: keine